
Wann werden Betreuungen aufgelöst:
Es gibt mehrere Möglichkeiten der Betreuungsauflösungen. Die Auflösung einer Betreuung kann durch den Betreuten oder den Betreuer angeregt werden. Besteht Einigkeit zwischen dem Betreuten, dem Betreuer und dem Vormundschaftsgericht, so kommt es in der Regel sofort zu einer Betreuungsauflösung.
Kann keine Einigkeit zwischen den Verfahrenbeteiligten erzielt werden, so hat das Vormundschaftsgericht das letzte Wort. Es kann die Betreuung auch entgegen den Wünschen des Betroffenen aufrecht erhalten. Generell sind die Vormundschaftsgerichte dazu verpflichtet die Notwendigkeit einer Betreuung regelmäßig zu überprüfen. Übliche Überprüfungsfristen sind je nach Fall nach einem, nach zwei oder nach spätestens sieben Jahren.